Für Menschen in den Landkreisen Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg
Soziale Teilhabe
Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes sollen die Rechte der Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und Teilhabeleistungen gestärkt werden. Soziale Teilhabeleistungen unterstützen Menschen darin, den Alltag selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen. Unsere Leistungsangebote umfassen qualifizierte Assistenzleistungen im Wohnumfeld und Sozialraum, unabhängig davon, ob ein Mensch alleine oder in einer Wohngemeinschaft lebt. Die Grundlagen der Leistungen sind im Sozialgesetzbuch IX festgehalten.
Wir orientieren uns an den Zielen, Wünschen und Bedarfen der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Dabei bieten wir aufsuchende oder tagesstrukturierende Leistungen zur sozialen Teilhabe in Uelzen, Lüchow, Dannenberg und Lüneburg an. Die Angebote sind landkreisweit und auch in den Zentren der Städte zu finden.
Ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe wird beim Eingliederungshilfeamt der zuständigen Kommune gestellt. Das Eingliederungshilfeamt nutzt hierbei das BENi-Verfahren, um herauszufinden, welche Hilfen Menschen mit einer Behinderung benötigen. Bei einem Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es einen Leistungsbescheid.